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Der Mordfall an Sabrina J., die am 18. September 2013 in einem Rethemer Getränkemarkt von ihrem Kollegen Philipp M. bestialisch ermordert worden war, kann nun komplett zu den Akten gelegt werden: Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nach Überprüfung des Urteils der Dritten Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Verden festgestellt, dass kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorliege. Mit anderen Worten: Das in Anbetracht des Alters des Täters harte Urteil – besondere Schwere der Schuld, 13 Jahre Jugendhaft und ein Vorbehalt auf Sicherungsverwahrung – bleibt bestehen. Für den Mörder, der seinerzeit das Gymnasium in Walsrode besuchte und in Wohlendorf wohnte, sinkt damit die Aussicht auf ein „normales“ Leben in Freiheit rapide: Philipp M. wird nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung genommen – es sei denn, ein Gutachter kommt zu einer anderen Beurteilung als der im Prozess in Verden gehörte Experte Professor Dr. Norbert Leygraf. Der hatte dem Wohlendorfer in dem sich über sieben Monate hinziehenden Prozess sadistische Impulse und Psychopathie attestiert. Mindestens 120 Mal hatte Philipp M. auf sein Opfer eingestochen und es dabei bewusst gequält; Sabrina J. blutete am Abend des 18. September aus. Philipp M. „kassierte“ 13 Monate nach der Tat eines der härtesten Urteile, die es für einen zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen in der deutschen Rechtssprechung bisher gab.Doch der Bundesgerichtshof fand keinen Mangel in der Arbeit des Landgerichts Verden. Die fünf BGH-Richter lehnten den Antrag der Verteidigung einstimmig ab. Damit ist das als wegweisend zu bezeichnende Urteil des Landgerichts Verden rechtskräftig – wegweisend insbesondere im Hinblick auf die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung gegen einen bei Tat erst wenige Tage als „heranwachsend“ einzustufenden Täter.