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Hundehalter müssen ihre Vierbeiner wieder an die Leine legen. Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt diese Regelung, die vor allem den Tiernachwuchs in freier Natur schützen soll. In Niedersachsen legt das Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung fest, dass Hunde im Wald und in freier Landschaft in diesem Zeitraum nicht ohne Leine herumlaufen dürfen. Herrchen und Frauchen sollten sich nicht nur aus Rücksichtnahme daran halten: Pflichtverletzungen gegen diese Regelungen aus dem Gesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Hundetrainerin Elke Bahr aus Eilte weiß: Es gibt Möglichkeiten, Bello und Co. die Leine „schmackhaft“ zu machen. (Bericht in der WZ vom 1. April 2017)