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Gewerbliche Entsorgungsfirmen dürfen im Kreis Böblingen Altkleider durch Aufstellen von Containern sammeln. Das hat das Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren mit nun bekanntgegebenen Beschlüssen vom 30. April entschieden und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der gewerblichen Unternehmen gegen die Untersagungsverfügungen des Landratsamtes Böblingen wiederhergestellt. Die Kreisbehörde wird vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.