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Seniorenheime im Heidekreis sind sicher

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Brand- und Feuerschutz sind besonders in Alten- und Seniorenheimen wichtig. Bei Einrichtungen, in denen körperlich eingeschränkte Personen leben, sind seit dem Jahr 2000 beim Neubau besondere  Maßnahmen umzusetzen, wie etwa ein zweiter Treppenraum oder eine Außentreppe mit mindestens 1,25 Meter breiten Stufen sowie eine Brandmeldeanlage, die direkt mit der Feuerwehr verbunden ist. Das niedersächsische Heimgesetz enthält jedoch keine Regelung, die die Ausstattung von Altenheimen mit besonderen Brandschutzmaßnahmen vorschreibt.Deshalb regt der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen an, alle Einrichtungen auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen, da Heime, die vor 2000 gebaut wurden, nur die Brandschutzbestimmungen für Wohnhäuser einhalten müssen. Die Ins-tallation etwa einer teuren Brandmeldeanlage ist deshalb optional. „Im Heidekreis sind aber alle Heime mit den zusätzlichen Maßnahmen ausgerüstet“, sagt Folkhard Boyer, Brandschutzprüfer beim Landkreis.

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