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„Der seit dem 1. August 2013 bestehende Rechtsanspruch kann erfüllt werden“: Mit dieser Feststellung hat Uwe Peters, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie bei der Heidekreis-Verwaltung, im Kreis-Jugendhilfeausschuss den Punkt „Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung“ für die kommenden Jahre eingeleitet. Im Heidekreis betrage die Versorgungsquote für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege rund 37 Prozent – wie im Jahr 2013 prognostiziert. Angebot und Nachfrage stünden in einem guten Verhältnis.(Bericht in der WZ vom 10. Juli 2015)