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Eigentümer erhalten einen Teil des Geldes zurück

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Auch wenn die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Rethemer Mühlenstraße bereits vor zwei Jahren abgeschlossen worden ist, beschäftigt die Sanierung auch weiterhin Ratsgremien, Verwaltung und Anlieger. Hintergrund ist eine Klage, die der Rethemer Rainer Berwardt Ende November 2014 beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht hatte. Er gab an, dass die Einordnung der Straße, auf deren Basis die Beitragsbescheide für die Anlieger erstellt worden waren, falsch sei. Noch ehe das Verfahren eröffnet wurde, lenkte die Verwaltung nun ein und gab Berwardts Einwand recht.Rethem. Für die 30 Eigentümer der Gebäude, die an der Mühlenstraße liegen, ist das eine gute Nachricht. Denn sie sind nun rückwirkend nur zu 50 anstatt 75 Prozent beitragspflichtig. Auf ganz große Rückzahlungen oder Kostenerleichterungen dürfen sie aber nicht hoffen (ausführlicher Artikel in der WZ vom 20. Januar).

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