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Briten-Abzug: Erfolg für zivile Mitarbeiter

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Insgesamt  81 zivile Beschäftigte der britischen Armee aus Bad Fallingbostel/Oerbke haben gegen die  Kündigungen geklagt, die die militärischen Arbeitgeber zum 31. Dezember 2015 ausgesprochen haben. In den ersten 21 Fällen, die am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Celle verhandelt wurden, hat Richter Peter Rieck Urteile gesprochen: Aus formellen Gründen sind die Kündigungen tatsächlich nicht wirksam. Allerdings haben die Briten genügend Zeit, fristgerecht neue Kündigungen auszusprechen. Und: Vertreter der Beklagten gaben an, keinen Grund für erhöhte Abfindungen zu erkennen. Damit handelt es sich wohl um einen Sieg, der vorerst nichts bringt.(Bericht in der WZ vom 14. Januar 2015)

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