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"Wir haben uns alle eine höhere Strafe gewünscht" -

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Nach wenigen Minuten war die Verhandlung gestern für Beobachter zu Ende: Richterin Jutta Rothstein folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Hartwig Schwarberg, der zu Prozessbeginn den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert hatte. Nach etwa zweistündiger Verhandlung am Walsroder Amtsgericht wurde das Urteil verkündet: Zwei Jahre Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung (drei Jahre) sowie eine Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld. Der geständige Angeklagte, der im Heilpädagogischen Heim Dr. Kruse in Stellichte zu seiner Zeit als Pfleger bis August 2013 sexuellen Verkehr mit einer behinderten Bewohnerin gehabt und sie geschwängert hatte,  muss damit die Konsequenzen wegen „schweren sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen in Tateinheit mit dem Missbrauch Widerstandsunfähiger“ tragen. 

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