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"Wir müssen die Kinderkrankheiten ausbaden" -

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Die wichtigste Botschaft: Wer Angelegenheiten rund um das Thema Kraftfahrzeug-Steuer zu regeln hat, kann sich ab sofort nicht mehr ans Finanzamt wenden. Grund: Zuständig ist mittlerweile der Zoll. „Wir sind blind“, formuliert der Vorsteher des Finanzamts Soltau, Jörg Zimmermann, die Tatsache, dass Finanzämter in Niedersachsen sämtliche Datensätze an die Zollverwaltung abgegeben haben. Nachfragen und Anträge (zum Beispiel Befreiung von der Kfz-Steuer) werden jetzt in der Bundesbehörde bearbeitet. 

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