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"Die Rechtsmäßigkeit des Handelns" ist bald gegeben -

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Bad Fallingbostel. Seit der Übernahme der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist der Heidekreis einen eigenen Weg gegangen. Den hat das Sozialministerium in Hannover nun mit knallharten Argumenten beendet. Bisher ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen Landkreis und Volkshochschule festgehalten, dass die Betreuung der Betroffenen von  Fallmanagern vorgenommen wird, die bei der VHS beschäftigt sind. Die vermitteln ihre Klienten in VHS-Qualifizierungsmaßnahmen. Sehr problematisch sei das , weil dadurch sogenannte hoheitliche Aufgaben nicht, wie vorgegeben, ausschließlich von öffentlich-rechtlich Bediensteten, sondern von Mitarbeitern der Volkshochschule vorgenommen werden. „Da muss es eine ganz klare Trennung geben“, so Sabine Zurek, Referentin im Ministerium. Das bisherige Verfahren im Heidekreis verstoße gegen Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums und könne zur Folge haben, dass der Landkreis bisher erhaltene Mittel an den Bund zurückzahlen muss.  

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