Ein immer wieder genutztes Mittel, um einem Nachbarn zu zeigen, dass man ihn missbilligt, ist das Zerkratzen seines Autos. Zu dieser strafbaren Maßnahme griff am 10. September 2012 eine 85-jährige Herrenbergerin. Das Böblinger Amtsgericht hat die Rentnerin wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 45 Euro verurteilt.
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